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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 06.08.2015 - 9 AZR 546/14
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.08.2015, Az.: 9 AZR 546/14
Urlaubsrecht: Der Wechsel von Voll- in Teilzeitarbeit darf vorherige Ansprüche nicht mindern
Wechselt eine Arbeitnehmerin (hier nach ihrer Elternzeit) von der davor ausgeübten Vollbeschäftigung auf eine Teilzeitstelle bei ihrem Arbeitgeber, so darf ihr dieser nicht den - noch aus der vorherigen Tätigkeit verbliebenen - Urlaubsanspruch "auf Teilzeit umrechnen". Denn die damals erworbenen Rechte gehen mit dem Übergang auf Teilzeitarbeit nicht unter.
Quelle: Wolfgang Büser