Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 9.3.1 RdSchr. 15c
Tit. 9.3.1 RdSchr. 15c
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
Tit. 9.3 – Höhe und Berechnung des Krankengeldes → Tit. 9.3.1 – Besonderheiten
Tit. 9.3.1 RdSchr. 15c
Neben der bereits unter Abschnitt 9.3 "Höhe und Berechnung des Krankengeldes" genannten Berücksichtigung von lohnsteuerfreien Zuschlägen bei der Berechnung der Höhe des Krankengeldes nach § 44a SGB V sind folgende weitere Besonderheiten zu beachten: