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BSG, 19.08.2015 - L 3 AS 370/15 B ER
Bundessozialgericht
Urt. v. 19.08.2015, Az.: L 3 AS 370/15 B ER
Freie Mitarbeit/Arbeitsrecht: Wer "nicht weisungsgebunden" ist, muss sich selbst kümmern
Bezieher von Arbeitslosengeld II, die auf das 63. Lebensjahr zugehen, dürfen vom Jobcenter aufgefordert werden, die vorzeitige Altersrente ab "63" zu beantragen - auch wenn sie die Bedingung für eine abschlagsfreie Zahlung nicht erfüllt haben. Geschieht das nicht, so ist das Jobcenter befugt, den Antrag für den Leistungsbezieher zu stellen. Das BSG: Die oder der Arbeitslose müssen es hinnehmen, dass sie für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor dem 65. Geburtstag (zuzüglich einiger Monate - je nach Geburtsmonat im 66. Lebensjahr) einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen müssen. "Die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente ist erforderlich, weil dies zur Beseitigung seiner Hilfebedürftigkeit führt".
Quelle: Wolfgang Büser
Verfahrensgang:
vorgehend:
LSG Sachsen-Anhalt - 26.09.2013 - AZ: L 2 AS 336/10
SG Marburg - 30.04.2014 - AZ: S 6 KR 36/13
LSG Nordrhein-Westfalen - 08.05.2014 - AZ: L 5 KR 243/13
LSG Schleswig-Holstein - 17.06.2014 - AZ: L 4 KA 35/11
SG Dresden - 03.09.2014 - AZ: S 18 KA 167/11
LSG Nordrhein-Westfalen - 23.10.2014 - AZ: L 7 AS 886/14
SG Dresden - 21.01.2015 - AZ: S 18 KA 118/11
SG Dresden - 21.01.2015 - AZ: S 18 KA 180/11
nachgehend:
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 12 KR 9/14 R
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 12 KR 11/14 R
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 14 AS 13/14 R
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 6 KA 36/14 R
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 6 KA 44/14 R
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 14 AS 1/15 R
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 6 KA 11/15 R
BSG - 19.08.2015 - AZ: B 6 KA 12/15 R