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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 14.1.2015 - 8 AZR 817/13
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.1.2015, Az.: 8 AZR 817/13
Lohnsteuerkarte statt Minijob-Besteuerung darf allein der Arbeitgeber bestimmen
Das Recht ist für die Hellen da. So mag ein Arbeitgeber gedacht haben, der einer Mitarbeiterin, die bei ihm als Teilzeitkraft im Minijobbereich arbeitete (maximal 450 € pro Monat) die Lohnsteuerkarte abverlangte. Die Folge: Statt der sonst auf sie abwälzbaren zweiprozentigen Pauschalsteuer wurde ihr Verdienst nach der Steuerklasse III veranlagt. Und das ergab einen höheren Steuerabzug von mehr als 1.300 € für die Dauer ihrer Beschäftigung in der Firma. Das BAG hat dieses Verhalten abgesegnet - und dem Arbeitgeber auch insofern Recht gegeben, dass er der Arbeitnehmerin nicht habe mitteilen müssen, dass sie über die Pauschalbesteuerung wesentlich günstiger weggekommen wäre.
Quelle: Wolfgang Büser