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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5 RdSchr. 13i, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Tit. 5 RdSchr. 13i
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt
Tit. 5 RdSchr. 13i – Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
(1) Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die zu versteuernden Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) dieser Einkommensart für die Berechnung der Belastungsgrenze heranzuziehen (BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 7/07 R).
(2) Eine Grundlage für die Berechnung der Belastungsgrenze kann der letzte vorhandene Einkommenssteuerbescheid gemäß § 155 Abgabenordnung sein, sofern der Versicherte die Aktualität des ausgewiesenen Betrages bestätigt. Daneben können, sofern erforderlich, weitere Unterlagen (zum Beispiel vorläufige Gewinn-Verlust-Rechnung, Bescheinigung des Steuerberaters) hinzugezogen werden.