Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Beitragsnachweis – Minijobs
Beitragsnachweis – Minijobs
Siehe Beitragsnachweis.
Mit dem Beitragsnachweis teilt der Arbeitgeber die Summe der Abgaben mit, die er insgesamt für alle Minijobber für einen Monat zahlen wird. Die Summe der Abgaben setzt sich dabei aus den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung sowie den übrigen pauschalen Abgaben zur Lohnsteuer, Entgeltfortzahlungsversicherung und Insolvenzgeldumlage zusammen.
Im Beitragsnachweis weist der Arbeitgeber die Abgaben nicht personengebunden, sondern als Gesamtbetrag aus. Im Beitragsnachweis ist auch die Steuernummer des Arbeitgebers anzugeben, wenn der Beitragsnachweis die Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte enthält..
Beitragsnachweise dürfen nur elektronisch mit zugelassenen systemgeprüften Programmen oder maschinell erstellten Ausfüllhilfen übermittelt werden.