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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 393/04 - Zurückweisung einer Revision
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.2005, Az.: 8 AZR 393/04
Befristeter Auslandsaufenthalt endet auch mit neuem Arbeitgeber
Wird ein Arbeitnehmer (hier einer Erdölraffinerie) mit einem auf 4 Jahre befristeten Vertrag ins Ausland entsendet und ruht für diesen Zeitraum das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber, so lebt das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Entsendung wieder auf. Das gilt auch dann, wenn der Betrieb zwischendurch den Besitzer gewechselt hat. Nach Auslaufen des Auslandsarbeitsverhältnisses ist der Betriebserwerber „alleiniger Arbeitgeber“.
Quelle: Wolfgang Büser
Zurückweisung einer Revision
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Kassel - 16.07.2003 - AZ: 1 Ca 376/02
LAG Hessen - 15.03.2004 - AZ: 16 Sa 1378/03
BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 393/04
In dem Rechtsstreit
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. Juli 2005
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck,
den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wittek,
die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie
die ehrenamtlichen Richter Dr. Scholz und Knospe
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2004 - 16 Sa 1378/03 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Hauck,
Dr. Wittek,
Laux,
Dr. Scholz,
P. Knospe
Von Rechts wegen
Verkündet am 14. Juli 2005
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