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Anhang 2 BBhVVwV, Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie
Anhang 2 BBhVVwV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
Bundesrecht
Anhangteil
Anhang 2 BBhVVwV – Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie (1)
Außer Kraft am 1. Juli 2017 durch Nummer 60 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift vom 26. Juni 2017 (GMBl S. 530)
(zu Nummer 18.2)
Formblatt 1 (zu Nummer 18.2.2)
Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie
I. Anonymisierungscode der beihilfeberechtigten Person
|
Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie.
Ort, Datum ................................................... | |
(Unterschrift der beihilfeberechtigten Person) |
II. Auskunft über die Patientin/den Patienten
A) Wer wird behandelt?
(beihilfeberechtigte Person/Ehefrau/Lebenspartnerin/Ehemann/Lebenspartner/Sohn/Tochter)
| Alter: |
B) Schweigepflichtentbindung
Ich ermächtige Frau/Herrn
............................................................................................................................................................,
der Fachgutachterin/dem Fachgutachter der Festsetzungsstelle Auskunft zu geben, entbinde sie/ihn von der Schweigepflicht der Ärztin/des Arztes oder der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten (nachfolgend Therapeutinnen oder Therapeuten genannt) und bin damit einverstanden, dass die Fachgutachterin/der Fachgutachter der Festsetzungsstelle mitteilt, ob und in welchem Umfang die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Ort, Datum | ............................................................. |
(Unterschrift der Patientin/des Patienten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters) |
Bescheinigung der Therapeutin oder des Therapeuten
- 1.
Welche Krankheit wird durch die Psychotherapie behandelt?
Diagnose
- 2.
Welcher Art ist die Psychotherapie?
[_] Erstbehandlung [_] Verlängerung/Folgebehandlung [_] tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie [_] analytische Psychotherapie [_] Verhaltenstherapie - 3.
Wurde bereits früher eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?
Von ______________________ bis ______________________ Anzahl der Sitzungen _____ - 4.
Mit wie vielen Sitzungen ist zu rechnen?
_____ Anzahl der Einzelsitzungen _____ Anzahl der Gruppensitzungen - 5.
Wird bei Kindern und Jugendlichen auch eine Bezugsperson begleitend behandelt?
[_] ja [_] nein _____ Anzahl der Sitzungen - 6.
Gebührenziffern:
Gebühr je Sitzung ____________________________________________
Fachkundenachweis für die beantragte Psychotherapie
- 1.
Ärztinnen und Ärzte (Zutreffendes bitte ankreuzen)
[_] Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie [_] Fachärztin/Facharzt für Psychotherapeutische Medizin [_] Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie [_] Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie verliehen: [_] vor dem 1. April 1984 [_] nach dem 1. April 1984 [_] Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie [_] Schwerpunkt Verhaltenstherapie [_] Bereichsbezeichnung Psychoanalyse Eine Berechtigung zur Behandlung [_] in Gruppen [_] von Kindern und Jugendlichen liegt vor. - 2.
Psychologische Psychotherapeutinnen oder -therapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder -therapeuten
(Zutreffendes ankreuzen)
- 2.1
Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Approbation nach § 2 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)
Datum der Approbation ____________ als
[_] Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut [_] Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut [_] Psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Für welche durch den gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Absatz 6a SGB V anerkannten Behandlungsverfahren liegt eine durch staatliche Prüfung abgeschlossene "vertiefte Ausbildung" nach § 8 (3) Absatz 1 PsychThG und entsprechend 3.2, 3.3 sowie 4.2 der Anlage 2 zur BBhV vor?
[_] tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie [_] analytische Psychotherapie [_] Verhaltenstherapie bei [_] Erwachsenen, bei [_] Kindern und Jugendlichen, in [_] Gruppen. Name der staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (nach § 6 PsychThG)
________________________________________________________________________
Liegt
a) eine KV-Zulassung vor? ja [_] nein [_] KV-Zulassungsnummer: _______________, bei welcher KV? ________________ b) ein Eintrag in das Ärzteregister vor? ja [_] nein [_] , bei welcher KV? ______________________ Wenn a) und b) verneint, Begründung:
_________________________________________________________________________________ - 2.2
Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Approbation nach § 12 PsychThG
- 108- Datum der Approbation _____________ als
[_] Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut [_] Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut [_] Psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut KV-Zulassungsnummer: _______________, bei welcher KV? _________________
Gegebenenfalls Eintragung in das Arztregister bei KV _________________________
Bezogen auf KV-Zulassung oder Eintrag ins Arztregister geben Sie bitte im Sinne von § 12 PsychThG in Verbindung mit den Nummern 3.3, 3.5 und 4.3 der Anlage 2 zur BBhV und § 95c Satz 2 Nummer 3 SGB V an, für welches durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Absatz 6a SGB V anerkannte Behandlungsverfahren Sie eine vertiefte Ausbildung nachgewiesen haben.
[_] tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie [_] analytische Psychotherapie [_] Verhaltenstherapie bei [_] Erwachsenen, bei [_] Kindern und Jugendlichen, in [_] Gruppen. Verfügen Sie ggf. über eine abgeschlossene Zusatzausbildung an einem (bis 31.12.98 von der KBV)
anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut: ja [_] nein [_] für [_] tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und (!) analytische Psychotherapie, [_] Verhaltenstherapie Name und Ort des Institutes: __________________
Datum des Abschlusses: _____________________
Ort, Datum ____________________ ___________________________________________ (Unterschrift und Stempel der Therapeutin/des Therapeuten)
Formblatt 2 (zu Nummer 18.2.2)
Absender: | .................................................................................................................................................................................. | |
(Name und Anschrift der Therapeutin oder des Therapeuten) | ||
Bericht | Der Bericht ist in einem verschlossenen, deutlich als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten orangefarbenen Umschlag an die Festsetzungsstelle zur Weiterleitung an die Gutachterin oder den Gutachter zu übersenden. |
an die Gutachterin/den Gutachter zum Antrag
auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie
I. Angaben über die Patientin/den Patienten
Anonymisierungscode (von der Festsetzungsstelle vorgegeben) | Familienstand |
|
Alter | Geschlecht | Beruf |
|
II. Angaben über die Behandlung
- 1.
Art der vorgesehenen Therapie: ..................................................................................................................
- 2.
Datum des Therapiebeginns: ........................................................................................................................
- 3.
Anzahl und Frequenz der seit Therapiebeginn
durchgeführten Einzel- oder Gruppensitzungen: ..........................................................................................................
- 4.
Anzahl und Frequenz der voraussichtlich noch erforderlichen
Einzel- oder Gruppensitzungen (insgesamt und wöchentlich): ......................................................................................
III. Bericht der Therapeutin/des Therapeuten zum Antrag auf tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie.
Ergänzende Hinweise bei Anträgen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Fallbezogene Auswahl zu den folgenden Gesichtspunkten:
- 1.
Spontanangaben der Patientin/des Patienten zu seinem Beschwerdebild, dessen bisherigem Verlauf, ggf. bisherige Therapieversuche. Grund des Kommens zum jetzigen Zeitpunkt, ggf. von wem veranlasst? Therapieziele der Patientin/des Patienten (bei K+J auch der Eltern). Bei stationärer psychotherapeutischer/psychosomatischer Vorbehandlung bitte Abschlussbericht beifügen.
- 2.
Psychischer Befund: Emotionaler Kontakt, therapeutische Beziehung (Übertragung/Gegenübertragung), Intelligenz, Differenziertheit der Persönlichkeit, Einsichtsfähigkeit in die psychische Bedingtheit des Beschwerdebildes, Motivation zur Psychotherapie, Stimmungslage, bevorzugte Abwehrmechanismen, Art und Ausmaß infantiler Fixierungen, Strukturniveau, Persönlichkeitsstruktur. Bei K+J. auch Ergebnisse der neurosenpsychologischen Untersuchungen und Testuntersuchungen, Spielbeobachtung, Inszenierung des neurotischen Konflikts.
Psychopathologischer Befund (zum Beispiel Motorik, Affekt, Antrieb, Bewusstsein, Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis).
- 3.
Somatischer Befund: Bei Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bitte "Ärztlichen Konsiliarbericht" beifügen (sonst keine Bearbeitung möglich!). Gibt es Bemerkenswertes zur Familienanamnese, oder Auffälligkeiten der körperlichen Entwicklung?
- 4.
Biographische Anamnese unter Berücksichtigung der Entwicklung neurotischer und persönlichkeitsstruktureller Merkmale, Angaben zur Stellung der Patientin oder des Patienten in ihrer oder seiner Familie, ungewöhnliche, individuelle oder familiäre Belastungen, Traumatisierungen, emotionales Klima der Primärgruppe, Beziehungsanalyse innerhalb der Familie früher und heute, schulische Entwicklung und Berufswahl, Art der Bewältigung von phasentypischen Schwellensituationen, Erfahrungen mit Partnerbeziehungen, Umgang mit Sexualität, jetzige soziale Situation, Arbeitsfähigkeit, einschneidende somatische Erkrankungen, bisherige psychische Krisen und Erkrankungen. Bei K.+J auch Geburtsanamnese, frühe Entwicklungsbedingungen, emotionale, kognitive und psychosoziale Entwicklung, Entwicklung der Familie, soweit sie die Psychodynamik plausibel macht.
- 5.
Psychodynamik der neurotischen Erkrankung: Wie haben sich Biographie, Persönlichkeitsstruktur, Entwicklung intrapsychischer unbewusster Verarbeitungsweisen und spezifische Belastungscharakteristik einer auslösenden Situation so zu einer pathogenen Psychodynamik verdichtet, dass die zur Behandlung kommende psychische oder psychisch bedingte Störung hieraus resultiert? Auch wenn die zur Behandlung anstehenden Störungen chronischer Ausdruck einer neurotischen Entwicklung sind, ist darzulegen, welche Faktoren jetzt psychodynamisch relevant zur Dysfunktionalität oder Dekompensation geführt haben.
Bei K.+J: Die aktuelle, neurotische Konfliktsituation muss dargestellt werden unter psychogenetischem, intrapsychischem und interpersonellem Aspekt. Bei strukturellen Ichdefekten auch deren aktuelle und abgrenzbare Auswirkung auf die o. g. Konflikte. Ggf. Schilderung krankheitsrelevanter, familiärer dynamischer Faktoren.
- 6.
Neurosenpsychologische Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung: Ableitung der Diagnose auf symptomatischer und/oder struktureller Ebene aus der Psychodynamik, inklusive differentialdiagnostischer Erwägungen.
- 7.
Behandlungsplan, indikative Begründung für die beantragte Behandlungsform unter Berücksichtigung der Definitionen von tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie und der Darlegung realisierbar erscheinender Behandlungszielsetzung. Die Sonderformen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie wie niederfrequente Therapie sind, bezogen auf die Therapiezielsetzungen, besonders zu begründen. Spezielle Indikation für Gruppentherapie. Es muss in jedem Fall ein Zusammenhang nachvollziehbar dargestellt werden zwischen der Art der zur Behandlung kommenden Erkrankung, der Sitzungsfrequenz, dem Therapievolumen und dem Therapieziel, das unter Berücksichtigung der jeweils begrenzten Behandlungsvolumina als erreichbar angesehen wird.
- 8.
Prognostische Einschätzung, bezogen auf die Therapiezielsetzungen mit Begründung durch Beurteilung des Problembewusstseins der Patientin oder des Patienten und seiner Verlässlichkeit, seiner partiellen Lebensbewältigung, sowie seiner Fähigkeit oder Tendenz zur Regression, seiner Flexibilität und seinen Entwicklungsmöglichkeiten in der Therapie. Bei K.+J auch Vorstellungen über altersentsprechende Entwicklungsmöglichkeiten des Patienten, Veränderungen der realen Rolle in der Familie, Umstellungsfähigkeit der Eltern.
Bericht zum Fortführungsantrag
- 1.
Evtl. Ergänzungen zum Erstbericht, zur Diagnose und Differential-Diagnostik.
- 2.
Darstellung des bisherigen Behandlungsverlaufs, insbesondere der Bearbeitung der individuellen, unbewussten pathogenen Psychodynamik, Entwicklung der Übertragungs- und Gegenübertragungsbeziehung und des Arbeitsbündnisses. Bei K.+J auch beispielhafte Spielsequenzen und Art der Einbeziehung der Therapeutin oder des Therapeuten. Erreichte Besserungen, kritische Einschätzung der Therapiezielsetzung des Erstantrags. Angaben zur Mitarbeit der Patientin oder des Patienten, seine Regressionsfähigkeit oder -tendenz, evtl. Fixierungen versus Flexibilität. Bei K.+J Mitarbeit und Flexibilität der Eltern und Themen der Elterngespräche.
- 3.
Bei Gruppentherapie: Entwicklung der Gruppendynamik, Teilnahme der Patientin oder des Patienten am interaktionellen Prozess in der Gruppe, Möglichkeiten des Patienten, seine Störungen in der Gruppe zu bearbeiten.
- 4.
Änderungen des Therapieplanes mit Begründung.
- 5.
Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf mit Begründung des wahrscheinlich noch notwendigen Behandlungsvolumens und der Behandlungsfrequenz unter Bezug auf die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Patientin oder des Patienten und Berücksichtigung evtl. krankheitsfixierender Umstände.
IV. Bericht der Therapeutin oder des Therapeuten zum Antrag auf Verhaltenstherapie
- 1.
Angaben zur spontan berichteten und erfragten Symptomatik: Schilderung der Klagen der Patientin oder des Patienten und der Symptomatik zu Beginn der Behandlung, möglichst mit wörtlichen Zitaten gegebenenfalls auch Bericht der Angehörigen/Bezugspersonen der Patientin oder des Patienten. (Warum kommt die Patientin oder der Patient zu eben diesem Zeitpunkt?)
- 2.
Lebensgeschichtliche Entwicklung der Patientin oder des Patienten und Krankheitsanamnese:
- a)
Darstellung der lerngeschichtlichen Entwicklung, die zur Symptomatik geführt hat und für die Verhaltenstherapie relevant ist.
- b)
Angaben zur psychischen und körperlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der familiären Situation, des Bildungsgangs und der beruflichen Situation.
- c)
Darstellung der besonderen Belastungen und Auffälligkeiten in der individuellen Entwicklung und der familiären Situation (Schwellensituation), besondere Auslösebedingungen.
- d)
Beschreibung der aktuellen sozialen Situation (familiäre, ökonomische, Arbeits- und Lebensverhältnisse), die für die Aufrechterhaltung und Veränderung des Krankheitsverhaltens bedeutsam ist. Bereits früher durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen (ambulant/stationär) und möglichst alle wesentlichen Erkrankungen, die ärztlicher Behandlung bedürfen, sollen erwähnt werden.
Bei Verhaltenstherapie von Kindern und Jugendlichen sind möglichst auch für die Verhaltensanalyse relevante Angaben zur lerngeschichtlichen Entwicklung der Bezugspersonen zu machen.
- 3.
Psychischer Befund: (Testbefunde, sofern sie für die Entwicklung des Behandlungsplans und für die Therapieverlaufskontrolle relevant sind)
- a)
Aktuelles Interaktionsverhalten in der Untersuchungssituation, emotionaler Kontakt.
- b)
Intellektuelle Leistungsfähigkeit und Differenziertheit der Persönlichkeit.
- c)
Psychopathologischer Befund (zum Beispiel Bewusstseinsstörungen, Störungen der Stimmungslage, der Affektivität und der amnestischen Funktion, Wahnsymptomatik, suizidale Tendenzen).
- 4.
Somatischer Befund: Bei Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bitte "Ärztlichen Konsiliarbericht" beifügen (sonst keine Bearbeitung möglich!). Gibt es Bemerkenswertes zur Familienanamnese oder Auffälligkeiten der körperlichen Entwicklung?
- 5.
Verhaltensanalyse: Beschreibung der Krankheitsphänomene, möglichst in den vier Verhaltenskategorien Motorik, Kognitionen, Emotionen und Physiologie. Unterscheidung zwischen Verhaltensexessen, Verhaltensdefiziten und qualitativ neuer spezifischer Symptomatik in der Beschreibung von Verhaltensstörungen.
Funktions- und Bedingungsanalyse der für die geplante Verhaltenstherapie relevanten Verhaltensstörungen in Anlehnung an das S-O-R-K-C-Modell mit Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung der Symptomatik.
Beschreibung von Verhaltensaktiva und bereits entwickelten Selbsthilfemöglichkeiten und Bewältigungsfähigkeiten. Wird die Symptomatik des Patienten durch pathogene Interaktionsprozesse aufrechterhalten, ist die Verhaltensanalyse auch der Bezugspersonen zu berücksichtigen.
- 6.
Diagnose: Darstellung der Diagnose auf Grund der Symptomatik und der Verhaltensanalyse. Differentialdiagnostische Abgrenzung unter Berücksichtigung auch anderer Befunde, ggf. unter Beifügung der Befundberichte.
- 7.
Therapieziele und Prognose: Darstellung der konkreten Therapieziele mit ggf. gestufter prognostischer Einschätzung (dabei ist zu begründen, warum eine gegebene Symptomatik direkt oder indirekt verändert werden soll); Motivierbarkeit, Krankheitseinsicht und Umstellungsfähigkeit; ggf. Einschätzung der Mitarbeit der Bezugspersonen, deren Umstellungsfähigkeit und Belastbarkeit.
- 8.
Behandlungsplan: Darstellung der Behandlungsstrategie in der Kombination oder Reihenfolge verschiedener Interventionsverfahren, mit denen die definierten Therapieziele erreicht werden sollen. Angaben zur geplanten Behandlungsfrequenz und zur Sitzungsdauer (50 Minuten, 100 Minuten). Begründung der Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlungen auch ihres zahlenmäßigen Verhältnisses zueinander mit Angabe der Gruppenzusammensetzung und Darstellung der therapeutischen Ziele, die mit der Gruppenbehandlung erreicht werden sollen. Begründung der begleitenden Behandlung der Bezugspersonen in Einzel- oder Gruppensitzungen sowie zur Gruppengröße und Zusammensetzung.
Bericht zum Fortführungsantrag
- 1.
Wichtige Ergänzungen zu den Angaben in den Abschnitten 1.-3. und 5. des Erstberichtes: Lebensgeschichtliche Entwicklung und Krankheitsanamnese, psychischer Befund und Bericht der Angehörigen des Patienten, Befundberichte aus ambulanten oder stationären Behandlungen, ggf. testpsychologische Befunde. Ergänzungen zur Diagnose oder Differentialdiagnose.
- 2.
Zusammenfassung des bisherigen Therapieverlaufs: Ergänzungen oder Veränderungen der Verhaltensanalyse, angewandte Methoden, Angaben über die bislang erreichte Veränderung der Symptomatik, ggf. neu hinzugetretene Symptomatik, Mitarbeit des Patienten und ggf. der Bezugspersonen.
- 3.
Beschreibung der Therapieziele für den jetzt beantragten Behandlungsabschnitt und ggf. Änderung des Therapieplans: Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf und Begründung der noch wahrscheinlich notwendigen Therapiedauer mit Bezug auf die Veränderungsmöglichkeiten der Verhaltensstörungen des Patienten.
.................................., den .......................................... | ............................................................................................. |
(Stempel und Unterschrift der Therapeutin oder des Therapeuten) |
Formblatt 3 (zu Nummer 18.2.2)
K o n s i l i a r b e r i c h t *) vor Aufnahme einer Psychotherapie Auf Veranlassung von: __________________________________________ Name der Therapeutin/des Therapeuten | |
Anonymisierungscode | |
Ärztliche Mitbehandlung ist erforderlich:
Art der Maßnahme |
Aktuelle Beschwerden, psychischer und somatischer Befund (bei Kindern und Jugendlichen insbesondere unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes):
Stichwortartige Zusammenfassung der im Zusammenhang mit den aktuellen Beschwerden relevanten anamnestischen Daten:
Medizinische Diagnose(n), Differential-, Verdachtsdiagnosen:
Relevante Vor- und Parallelbehandlungen stat./amb. (zum Beispiel laufende Medikation):
Befunde, die eine ärztliche/ärztlich-veranlasste Begleitbehandlung erforderlich machen, liegen vor:
Befunde, die eine psychiatrische oder Kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung erforderlich machen, liegen vor:
Psychiatrische oder kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung ist | erfolgt | veranlasst |
Welche ärztlichen/ärztlich -veranlassten Maßnahmen oder Untersuchungen sind notwendig? |
Welche ärztlichen Maßnahmen oder Untersuchungen sind veranlasst?
Bestehen auf Grund ärztlicher Befunde derzeit Kontraindikationen für eine psychotherapeutische Behandlung?
ja | nein |
____________________________ | _______________________________________ | |
Ausstellungsdatum | Stempel/Unterschrift der Ärztin/des Arztes |
Den Bericht bitte in einem als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten Umschlag übersenden.
Formblatt 4 (zu Nummer 18.2.5)
(Festsetzungsstelle)
(Anschrift der Gutachterin/des Gutachters) |
Beihilfe | |
Psychotherapie-Gutachten | |
Anlg.: | 1 Antrag (Formblatt 1) |
1 Bericht der Therapeutin/des Therapeuten (Formblatt 2) in verschlossenem Umschlag | |
1 Psychotherapie-Gutachten (Formblatt 5 - dreifach) | |
1 Freiumschlag |
Sehr geehrte(r) Frau/Herr
ich bitte um gutachtliche Stellungnahme zu der psychotherapeutischen Behandlung
Anonymisierungscode
_________________________________________________________________________________________
Neben dem Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit und Entbindung von der Schweigepflicht ist der Bericht der Therapeutin/des Therapeuten in einem verschlossenen Umschlag beigefügt.
Es wurde bereits eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt
(Gutachten vom .................................................... Anzahl der Sitzungen .....................................
Name der Gutachterin oder des Gutachters
.........................................................................................) *)
Ihr Gutachten bitte ich mir in zweifacher Ausfertigung unter Verwendung des anliegenden Formblattes 5 nebst einer Rechnung über die Kosten des Gutachtens in Höhe von 41,00 Euro zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nur bei Folge- oder Verlängerungsgutachten
Formblatt 5 (zu Nummer 18.2.5)
Psychotherapie-Gutachten
für | ........................................................................................................................................................................................... |
(Anonymisierungscode) |
Auftragsschreiben vom
Stellungnahme:
Wie viele Sitzungen sollen als notwendig zugesagt werden? | ![]() | ![]() | ||
1. | für den Patienten/die Patientin | |||
2. | für die begleitende Psychotherapie der Bezugsperson | ![]() | ![]() |
.................................................................................. |
(Stempel und Unterschrift der Gutachterin/des Gutachters) |
Formblatt 6 (zu Nummer 18.2.6)
(Festsetzungsstelle)
.....................................................................................................................................
(Anschrift der beihilfeberechtigten Person oder der oder des Bevollmächtigten) |
Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie
Ihr Antrag vom
Sehr geehrte(r) Frau/Herr
auf Grund des Psychotherapie-Gutachtens werden die Kosten einer
[_] | tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie | ||||||
[_] | analytischen Psychotherapie | ||||||
[_] | Verhaltenstherapie | ||||||
für | ................................................................. | durch | ...................................................... | ||||
(Name der Patientin/des Patienten) | (Name der Therapeutin/des Therapeuten) | ||||||
für eine | [_] | Einzelbehandlung | [_] | Gruppenbehandlung bis zu - weiteren - | |||
.................................................... Sitzungen | |||||||
[_] | für eine begleitende Behandlung der Bezugsperson bis zu - weiteren - | ||||||
.................................................... Sitzungen |
nach Maßgabe der Beihilfevorschriften als beihilfefähig anerkannt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der oben genannten Festsetzungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag