Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 1 RdSchr. 13f, Richtlinie für das Sonderprogramm des Bundes zur "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)"
Anlage 1 RdSchr. 13f
Versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Praktikanten des Sonderprogramms des Bundes "MobiPro-EU"
Anhangteil
Anlage 1 RdSchr. 13f – Richtlinie für das Sonderprogramm des Bundes zur "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)"
MobiPro-EU-Förderrichtlinie