Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 4 UBestÄndG, Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Art. 4 UBestÄndG
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Bundesrecht
Art. 4 UBestÄndG – Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Das Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 2 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe "§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe "§ 14 oder § 17" ersetzt.
- 2.
In § 36 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt:
"§ 2 Absatz 2 Satz 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2012 anzuwenden."