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BFH, 12.12.2012 - VI R 50/10
Bundesfinanzhof
Urt. v. 12.12.2012, Az.: VI R 50/10
Wer lange auf Dienstreise ist, kann private Telefonkosten absetzen
Ein Arbeitnehmer, der mind. eine Woche lang einer "Auswärtstätigkeit" nachgeht, kann die Kosten für Telefongespräche, die er in dieser Zeit mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen führt, als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Zwar gehörten Telefongespräche grds. in den Bereich der privaten Lebensführung. Allerdings ließen sich nach einer Woche notwendige private Dinge aus der Ferne nur durch "über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten" regeln. Deshalb können die Kosten - abweichend vom Regelfall - als beruflich veranlasster Mehraufwand steuerlich berücksichtigt werden.
Quelle: Wolfgang Büser