Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BRKG - BundesreisekostenG
Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Bundesrecht
Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
Geltungsbereich | 1 |
Dienstreisen | 2 |
Anspruch auf Reisekostenvergütung | 3 |
Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung | 3a |
Fahrt- und Flugkostenerstattung | 4 |
Wegstreckenentschädigung | 5 |
Tagegeld | 6 |
Übernachtungsgeld | 7 |
Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort | 8 |
Aufwands- und Pauschvergütung | 9 |
Erstattung sonstiger Kosten | 10 |
Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen | 11 |
Erkrankung während einer Dienstreise | 12 |
Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen | 13 |
Auslandsdienstreisen | 14 |
Trennungsgeld | 15 |
Verwaltungsvorschriften | 16 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418)