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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 103/11
Bundessozialgericht
Urt. v. 22.08.2012, Az.: B 14 AS 103/11
Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind Einkommen
Hat eine Arbeitslosengeld II beziehende Mutter für ihre Kinder Aktiendepots angelegt, die mit Geldern aus einer Schmerzensgeldzahlung wegen eines Kirmesunfalls bestückt wurden, den die Kinder erlitten haben, sind die daraus gezogenen Zinsen mit den Leistungen des Jobcenters zu verrechnen. Zwar darf das Schmerzensgeld an sich nicht angerechnet werden. Jedoch sei "der Einsatz der aus dem Vermögensstamm fließenden Früchte nicht als besondere Härte einzustufen".
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
NWB 2012, 2992
NWB direkt 2012, 965
SGb 2012, 596-597
SRA 2012, 4 (Pressemitteilung)
StuB 2012, 848