Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BFH, 19.09.1991 - XI R 48/89
Bundesfinanzhof
Beschl. v. 19.09.1991, Az.: XI R 48/89
Fundstelle:
BFH/NV 1992, 187-188
BFH, 19.09.1991 - XI R 48/89
Gründe
1
Anschluß an Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. März 1977 IV R 6/77, nicht veröffentlicht - NV - sowie vom 11. April 1978 VIII R 215/77, und vom 22. Mai 1990 VII S 28/89 m. w. H.
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.