Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BFH, 08.06.1988 - II S 5/88
Bundesfinanzhof
Beschl. v. 08.06.1988, Az.: II S 5/88
Fundstelle:
BFH/NV 1989, 642
BFH, 08.06.1988 - II S 5/88
Tatbestand:
1
Der Kläger begehrt, "im Wege der einstweiligen Anordnung die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides vom 8.10.1984 in Höhe von ... DM zu verbescheiden."
2
Das Finanzamt widerspricht diesem Antrag.
Gründe
3
Der Senat legt den Antrag zugunsten des Klägers dahin aus, daß er die Aussetzung der Vollziehung des betreffenden Steuerbescheides gemäß§ 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) begehrt.
4
Der Antrag ist unbegründet.
5
Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides setzt als vorläufige Maßnahme voraus, daß der betreffende Steuerbescheid in einem Hauptverfahren noch abgeändert oder aufgehoben werden kann. Das ist hier nicht der Fall, weil der Steuerbescheid bestandskräftig ist. Das Finanzgericht (FG) hat durch Urteil vom 17. Dezember 1987 die Klage gegen den Steuerbescheid abgewiesen und die Revision nicht zugelassen; die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hiergegen hat der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage zurückgewiesen.
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.