Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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RdSchr. 11e vom 14.12.2011 (in der Fassung vom 09.12.2015) - Gemeinsames Rundschreiben zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (§§ 24a, 24b SGB V)
Gemeinsames Rundschreiben zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (§§ 24a, 24b SGB V)
Gemeinsames Rundschreiben zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (§§ 24a, 24b SGB V)
Vom 14. Dezember 2011 in der Fassung vom 9. Dezember 2015
GKV-Spitzenverband 1, Berlin
AOK-Bundesverband GbR, Berlin
BKK Dachverband e.V., Berlin
IKK e.V., Berlin
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel Knappschaft, Bochum
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin
Vorwort
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom 14.12.2011 zu den Leistungsansprüchen im Zusammenhang mit der Empfängnisverhütung, bei einer Sterilisation und bei einem Schwangerschaftsabbruch Stellung genommen. Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung auf diesem Gebiet durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien und Besprechungsergebnisse sowie dem damit einhergehenden medizinischen Fortschritt erfolgte eine Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens.
Mit diesem Rundschreiben legen der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene eine aktuelle Fassung vor, die ab dem 09.12.2015 gültig ist.
Inhaltsverzeichnis | Tit. |
Allgemeines | 1 |
Empfängnisverhütung | 2 |
Gesetzestext | 2.1 |
Allgemeines | 2.2 |
Ärztliche Beratung | 2.3 |
Empfängnisverhütende Mittel | 2.4 |
Sterilisation/Schwangerschaftsabbruch | 3 |
Gesetzestext | 3.1 |
Allgemeines | 3.2 |
Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation bzw. einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft | 3.3 |
Sterilisation | 3.3.1 |
Schwangerschaftsabbruch | 3.3.2 |
Medizinische Indikation | 3.3.2.1 |
Kriminologische Indikation | 3.3.2.2 |
Auswirkungen für die Krankenkassen | 3.3.2.3 |
Ärztliche Beratung, Untersuchung und Begutachtung | 3.3.3 |
Ärztliche Behandlung | 3.3.4 |
Arznei-, Verband- und Heilmittel | 3.3.5 |
Krankenhausbehandlung | 3.3.6 |
Krankengeld | 3.3.7 |
Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden | 3.3.8 |
Leistungen bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Abbruch der Schwangerschaft | 3.4 |
Beratungsregelung | 3.4.1 |
Auswirkungen für die Krankenkassen | 3.4.2 |
Leistungen | 3.4.3 |
Leistungsausschluss | 3.4.4 |
Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Voraussetzungen | 4.2 |
Ermittlung der Einkommensgrenze | 4.2.1 |
Allgemeine Einkommensgrenze | 4.2.1.1 |
Erhöhung der Einkommensgrenze bei Kindern | 4.2.1.2 |
Erhöhung der Einkommensgrenze durch die Kosten der Unterkunft | 4.2.1.3 |
Verfügbare persönliche Einkünfte | 4.3 |
Umfang der "verfügbaren persönlichen Einkünfte" | 4.3.1 |
Pfändungen | 4.3.2 |
Nichtzugehörigkeit der Tochter zur elterlichen Wohnung während der Dauer ihres Studiums | 4.3.3 |
Maßgebender Beurteilungszeitraum | 4.4 |
Einmalige Zuwendungen | 4.5 |
Verwertbares Vermögen | 4.6 |
Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse | 4.7 |
Annahme der finanziellen Anspruchsvoraussetzungen | 4.8 |
Leistungen | 4.9 |
Leistungsanspruch | 4.9.1 |
Fahrkosten/Wegegeld | 4.9.2 |
Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung | 4.9.3 |
Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren, Kostenerstattung | 4.10 |
Abrechnung auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) | 4.10.1 |
Kostenübernahme bei Inanspruchnahme eines Vertrags- oder Nichtvertragsarztes bzw. beim ambulanten Operieren im Krankenhaus nach § 115b SGB V | 4.10.2 |
Kostenübernahme und Abrechnung im Rahmen einer stationären Behandlung | 4.10.3 |
Kostenerstattung | 4.10.4 |
Kostenerstattung bei einer stationären Behandlung | 4.10.4.1 |
Nachträgliche Kostenübernahme/Kostenerstattung | 4.10.5 |
Leistungsberechtigte Frauen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | 4.10.6 |
Studentinnen | 4.10.7 |
Au-pair-Mädchen | 4.10.8 |
Verwaltungskosten | 4.11 |
Verjährung | 4.12 |
Einkommensgrenzen bei der Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 24 SchKG | Anlage 1 |
Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | Anlage 2 |
Antrag auf Gewährung von Leistungen in besonderen Fällen aus Mitteln der Länder bei einem Schwangerschaftsabbruch, für den kein Leistungsanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse besteht | Anlage 3 |
Bescheinigung über die Übernahme der Kosten für einen Abbruch der Schwangerschaft nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten | Anlage 4 |
Anteil der nicht von den Krankenkassen zu tragenden Kosten für einen rechtswidrigen, aber straffreien, vollstationären Schwangerschaftsabbruch nach § 24b Abs. 4 Satz 4 SGB V | Anlage 5 |
Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.