Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 23 AuslBQAG, Neubekanntmachung der Bundes-Tierärzteordnung
Art. 23 AuslBQAG
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Bundesrecht
Art. 23 AuslBQAG – Neubekanntmachung der Bundes-Tierärzteordnung
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Bundes-Tierärzteordnung in der vom 1. April 2012 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.