Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 05.04.2000 - 2 AZR 3/00
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 05.04.2000, Az.: 2 AZR 3/00
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Schleswig-Holstein, 5 Sa 344/99
BAG, 05.04.2000 - 2 AZR 3/00
In Sachen
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts am 5. April 2000 beschlossen:
Tenor:
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf
19.578,20 DM
festgesetzt.
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.