Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. A.I.3.5 RdSchr. 98h, Auswirkungen auf andere Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes
Tit. A.I.3.5 RdSchr. 98h
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999
Tit. A.I – Beitragsberechnung bei pauschal besteuerten Bezügen → Tit. A.I.3 – Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts auf Grund der Erhöhung des Umlagesatzes zur VBL
Tit. A.I.3.5 RdSchr. 98h – Auswirkungen auf andere Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes
Sofern die Zusatzversorgung bei einer anderen Einrichtung des öffentlichen Dienstes durchgeführt und eine Arbeitnehmerbeteiligung beschlossen wird, gelten die Ausführungen in den Nummern 3.2 bis 3.4 entsprechend.