Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5.1 RdSchr. 11d
Tit. 5.1 RdSchr. 11d
Gemeinsames Rundschreiben zum papierlosen Datenaustausch zwischen den Krankenkassen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aus vertragsrechtlicher Sicht
Tit. 5 – Einzelne Leistungsbereiche → Tit. 5.1 – Abrechnung von konservierenden und chirurgischen Leistungen (Bema-Teil 1)
Tit. 5.1 RdSchr. 11d
Die elektronische Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen basiert auf der Festsetzung des Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung vom 20.02.1995 und der Vereinbarung der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 31.05.1996. Durch den DTA-Vertrag vom 10.05.2010 haben sich keine Veränderungen der bisherigen Regelungen ergeben.