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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 451/00
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.12.2000, Az.: 3 AZR 451/00
Betriebsrente: Beschäftigung in der DDR zählt mit
Hat ein Unternehmen einen Betrieb aus den neuen Bundesländern übernommen (hier: ein Wohnungsbaukombinat), so sind die dort zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit mitzuzählen — mit der Folge, dass die übernommenen Arbeitnehmer Betriebsrentenansprüche geltend machen können, wenn die nach westdeutschem Recht geforderten Voraussetzungen erfüllt sind — selbst wenn der DDR-Betrieb solche Renten nicht vorsah.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
ARST 2001, 71 (Pressemitteilung)
AuA 2001, 84
FA 2001, 86-87
NJ 2001, 77 (Pressemitteilung)
NWB 2001, 213