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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 587/02
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.11.2002, Az.: 1 AZR 587/02
Sozialplan: Die Elternzeit zählt für die Abfindung mit
Richtet sich bei einem Sozialplan die Höhe der Abfindungszahlungen ausschließlich nach der Dauer der Beschäftigung, so dürfen „Elternzeiten“ dabei nicht ausgenommen sein, weil sonst der „Schutz der Familie“ verletzt würde.
Quelle: Wolfgang Büser