Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.1 RdSchr. 04e
Tit. 3.1 RdSchr. 04e
Gemeinsames Rundschreiben zur Durchführung des GMG; hier: Beitragsrechtliche Behandlung von Versorgungsbezügen nach dem ab 1.1.2004 geltenden Recht
Tit. 3 – Zweifelsfragen auf Grund der durch das GMG geschaffenen Rechtslage → Tit. 3.1 – Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes
Tit. 3.1 RdSchr. 04e
Gegen die Erhebung des Beitrages nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz wird geltend gemacht, dass diese verfassungswidrig sei, weil
- a)
die Beitragsbelastung mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz übermäßig sei,
- b)
kein Anspruch auf Krankengeld bestehe,
- c)
- d)
die Zahlstellen von Versorgungsbezügen keine Zuschüsse zu den Beiträgen zahlen, wie dies in der Rentenversicherung der Fall ist.
Zu diesen Einwänden ist Folgendes anzumerken: