Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. A.II.6 RdSchr. 88b, ["Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen"] . . .
Tit. A.II.6 RdSchr. 88b
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG, Melderecht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetz und Gesetz zur Änderung des AFG; hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. A → Tit. A.II – Versicherungsfreiheit
Tit. A.II.6 RdSchr. 88b – ["Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen"] . . .
(hier nicht abgebildet)