Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. D.IV.4.c RdSchr. 88b, ["Beitragsnachweis"] . . .
Tit. D.IV.4.c RdSchr. 88b
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG, Melderecht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetz und Gesetz zur Änderung des AFG; hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. D.IV – Beitragszahlung → Tit. D.IV.4 – Aufzeichnungs- und Nachweispflichten
Tit. D.IV.4.c RdSchr. 88b – ["Beitragsnachweis"] . . .
(hier nicht abgebildet)