Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. A.IV.4 RdSchr. 83b, ["Bezieher von Kurzarbeitergeld. . ."] . . .
Tit. A.IV.4 RdSchr. 83b
Gemeinsames Rundschreiben betr. Haushaltsbegleitgesetz 1984; hier: Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. A – Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt → Tit. A.IV – Ermittlung des beitragspflichtigen Teils des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts
Tit. A.IV.4 RdSchr. 83b – ["Bezieher von Kurzarbeitergeld. . ."] . . .
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