Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1 RdSchr. 97c, Allgemeines
Tit. 2.1 RdSchr. 97c
Gemeinsames Rundschreiben betr. 1. NOG und 2. GKV-NOG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Tit. 2 – Individualprophylaxe
Tit. 2.1 RdSchr. 97c – Allgemeines
(1) . . . [jetzt] Mit den in § 22 SGB V vorgesehenen Maßnahmen sollen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die häufigsten Erkrankungen auf zahnmedizinischem Gebiet - Karies und Parodontalerkrankungen - bei entsprechender Eigenvorsorge und regelmäßiger Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen weitgehend zu vermeiden bzw. das Fortschreiten entstandener Schäden dauerhaft zu verhindern.
(2) . . .