Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1.3 RdSchr. 96a
Tit. 1.3 RdSchr. 96a
Gemeinsames Rundschreiben betr. KSVG; hier: Durchführung ab 1.1.1996
Tit. 1 – Kreis der versicherten Personen → Tit. 1.3 – Voraussetzungen für den Eintritt von Versicherungspflicht
Tit. 1.3 RdSchr. 96a
Der Eintritt der Versicherungspflicht ist davon abhängig, dass der selbständige Künstler
- 1.
überwiegend im Inland tätig ist,
- 2.
seine künstlerische/publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt und
- 3.