Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B.1.2.1 RdSchr. 04p, Eltern
Tit. B.1.2.1 RdSchr. 04p
Gemeinsames Rundschreiben betr. Auswirkungen des Gesetzes zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (KiBG)
Tit. B.1 – Allgemeines → Tit. B.1.2 – Mitglieder ohne Beitragszuschlag
Tit. B.1.2.1 RdSchr. 04p – Eltern
Mitglieder mit nachgewiesener Elterneigenschaft (vgl. Ziffern [B.]2 und [B.]3) haben den Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung nicht zu zahlen.