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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 17.5.3 RdSchr. 99i, Leistungsdauer stationärer Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche
Tit. 17.5.3 RdSchr. 99i
Gemeinsames Rundschreiben zu leistungsrechtlichen Vorschriften des GKV-GRG 2000
Tit. 17 – Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen → Tit. 17.5 – Leistungsdauer stationärer Rehabilitationsleistungen
Tit. 17.5.3 RdSchr. 99i – Leistungsdauer stationärer Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche
(1) Auf Grund der medizinischen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten ist die Dauer stationärer Rehabilitationsleistungen für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in der Regel auf 4 bis 6 Wochen festgelegt.
(2) Auf die "Gemeinsame Rahmenempfehlung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen auf der Grundlage des § 111a SGB V vom 12. 5. 1999" (Abschnitt 7 der Rahmenempfehlung), die auch Aussagen zur Dauer stationärer Rehabilitationsleistungen für Jugendliche enthält, wird ergänzend verwiesen.