Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.3 RdSchr. 98c, Vergleichsvorschlag zur Abwendung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Tit. 3.3 RdSchr. 98c
Gemeinsame Verlautbarung zur InsO
Tit. 3 – Beispiele für die Rechtsanwendung durch die Sozialversicherungsträger
Tit. 3.3 RdSchr. 98c – Vergleichsvorschlag zur Abwendung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
1. Beispiel [2006 aktualisiert]: | |
Beitragsanspruch aus einem "Altfall": | 20 000 EUR |
angebotene Vergleichszahlung aus Drittmitteln: (Hinweis: Durchführung Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung möglich) | 2 500 EUR |
monatlich pfändbarer Betrag: (jährlich = 360 EUR x 5 Jahre = 1 800 EUR) weiteres pfändbares Vermögen steht nicht zur Verfügung | 30 EUR |
Ergebnis:
Die Annahme des Vergleichsvorschlages ist unter Berücksichtigung der fehlenden Alternativen wirtschaftlich und zweckmäßig.
2. Beispiel [2006 aktualisiert]: | |
Beitragsanspruch aus einem "Neufall": | 20 000 EUR |
angebotene Vergleichszahlung aus Drittmitteln: (Hinweis: Durchführung Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung möglich) | 2 500 EUR |
monatlich pfändbarer Betrag: (jährlich = 360 EUR x 7 Jahre = 2 520 EUR) weiteres pfändbares Vermögen steht nicht zur Verfügung | 30 EUR |
Ergebnis:
Die Annahme des Vergleichsvorschlages ist wirtschaftlich und zweckmäßig, da die Zahlung der Vergleichssumme sofort erfolgt, während im Verfahren zur Restschuldbefreiung eine "Wartezeit" von 7 Jahren entstehen würde.