Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.1 RdSchr. 98c, Insolvenzanfechtung
Tit. 3.1 RdSchr. 98c
Gemeinsame Verlautbarung zur InsO
Tit. 3 – Beispiele für die Rechtsanwendung durch die Sozialversicherungsträger
Tit. 3.1 RdSchr. 98c – Insolvenzanfechtung
1. Beispiel [2006 aktualisiert]: | |
Eröffnungsantrag am: | 2. 6. 2006 |
Insolvenzeröffnung: | 1. 7. 2006 |
Anfechtungszeitraum: (3 Monate vor Antragstellung bis zur Verfahrenseröffnung) | 2. 3. 2006 bis 30. 6. 2006 |
Zahlung des Schuldners: | 12. 3. 2006 |
Ergebnis: Da die Zahlung in der Zeit vom 2. 3. 2006 bis 30. 6. 2006 geleistet worden ist, muss sie an den Verwalter erstattet werden, wenn Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. dem Eröffnungsantrag bestand (oder hätte bestehen müssen).
2. Beispiel [2006 aktualisiert]: | |
1. begründeter Eröffnungsantrag am: | 4. 5. 2006 |
Abweisung mangels Masse am: | 9. 6. 2006 |
2. Eröffnungsantrag am: | 3. 11. 2006 |
Insolvenzeröffnung: | 1. 12. 2006 |
Anfechtungszeitraum: (3 Monate vor dem 1. begründeten Eröffnungsantrag bis zur Verfahrenseröffnung) | 4. 2. 2006 bis 30. 11. 2006 |
Zahlung des Schuldners: | 9. 2. 2006 |
Ergebnis: Da die Zahlung in der Zeit vom 4. 2. 2006 bis 30. 11. 2006 geleistet worden ist, muss sie an den Verwalter erstattet werden, wenn Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. den Eröffnungsanträgen bestand (oder hätte bestehen müssen).