Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.4 RdSchr. 98c, Fazit
Tit. 2.4 RdSchr. 98c
Gemeinsame Verlautbarung zur InsO
Tit. 2 – Auswirkungen der InsO auf den Beitragseinzug
Tit. 2.4 RdSchr. 98c – Fazit
(1) Vergleichsvorschlägen von Schuldnern muss unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der InsO mit neuen Denkansätzen begegnet werden. Abzuwägen sind immer die Vor- und Nachteile eines Vergleichs unter Berücksichtigung realistischer, durch die InsO präjudizierter Alternativen. Folge wird eine höhere Vergleichsbereitschaft der Sozialversicherungsträger sein müssen (siehe auch Beispiele unter Punkt 3.3).
(2) Im Zusammenhang mit den erweiterten Möglichkeiten und Risiken durch die InsO kommt einer Information unter den Einzugsstellen größere Bedeutung zu, damit Nachteile im Einzelfall vermieden werden. Dem ist von allen Einzugsstellen Rechnung zu tragen.