Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 8 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b, Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Zu § 8 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 8 EFZG → Zu § 8 EFZG Tit. 2 – Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zu § 8 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b – Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Dies ist der Regelfall der einseitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.