Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 6 EFZG Tit. 6 RdSchr. 98b, Zusammentreffen mit Ansprüchen auf Grund des Übergangs nach § 116 SGB X
Zu § 6 EFZG Tit. 6 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 6 EFZG
Zu § 6 EFZG Tit. 6 RdSchr. 98b – Zusammentreffen mit Ansprüchen auf Grund des Übergangs nach § 116 SGB X
Bei stationärer Behandlung geht der Teil des Schadensersatzanspruchs für Verdienstausfall, der gemäß § 116 SGB X auf die Krankenkasse übergegangen ist (Einsparungen des Verletzten im Haushalt), dem Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz des weitergezahlten Arbeitsentgelts vor (vgl. u. a. BGH vom 18. 5. 1965, NJW S. 1592, VersR S. 786, BKK Sp. 506, vom 13. 10. 1970 - VI ZR 31/69 -, USK 70213, EEK I/144, und vom 3. 4. 1984 - VI ZR 253/82 -, USK 8414, EEK I/790).