Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Zu § 5 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b, Allgemeines
Zu § 5 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 5 EFZG → Zu § 5 EFZG Tit. 2 – Arbeitsunfähigkeit im Ausland
Zu § 5 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b – Allgemeines
Bei Erkrankung im Ausland gelten für den Arbeitnehmer für den Fall der Arbeitsunfähigkeit erweitere Anzeige- und Nachweispflichten. Grds. bleiben aber die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber auch bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im Ausland bestehen.