Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Zu § 3 EFZG Tit. 3.3 RdSchr. 98b, "Statuswechsel" des Arbeitnehmers
Zu § 3 EFZG Tit. 3.3 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 3 EFZG → Zu § 3 EFZG Tit. 3 – Wartezeit
Zu § 3 EFZG Tit. 3.3 RdSchr. 98b – "Statuswechsel" des Arbeitnehmers
Wechselt derselbe Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber den Status (z. B. vom Auszubildenden zum Gesellen oder vom Arbeiter zum Angestellten), so besteht ein enger sachlicher Zusammenhang und es gibt keine neue Wartezeit.