Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 3 EFZG Tit. 2.5.1 RdSchr. 98b, Allgemeines
Zu § 3 EFZG Tit. 2.5.1 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 3 EFZG Tit. 2 – Ursache der Arbeitsverhinderung → Zu § 3 EFZG Tit. 2.5 – Arbeitsunfähigkeit als Ursache der Arbeitsverhinderung
Zu § 3 EFZG Tit. 2.5.1 RdSchr. 98b – Allgemeines
Ist Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache der Arbeitsverhinderung, so verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht. Dieser Anspruch kann nicht umfassender sein als der, den der Arbeitnehmer bei Arbeitsfähigkeit hätte. Tatbestände, die bei Arbeitsfähigkeit zum Erlöschen des Entgeltanspruchs führen würden, haben deshalb dieselbe Wirkung auch während einer Arbeitsunfähigkeit für den Entgeltfortzahlungsanspruch.