Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. A.I.2.10 RdSchr. 97h, Ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung
Tit. A.I.2.10 RdSchr. 97h
Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. A.I – Versicherter Personenkreis → Tit. A.I.2 – Versicherungsfreiheit
Tit. A.I.2.10 RdSchr. 97h – Ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung
Die Vorschrift des § 27 Abs. 3 Nr. 3 SGB III regelt die Arbeitslosenversicherungsfreiheit ausländischer Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung. . . Es handelt sich um ausländische Staatsangehörige, die in einer Beschäftigung zur Aus- oder Fortbildung (einschließlich Umschulung) in Deutschland praktische Erfahrungen für einen Beruf sammeln. Weitere Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherungsfreiheit sind die finanzielle Förderung der Aus- oder Fortbildung durch bestimmte deutsche Stellen, die Verpflichtung des ausländischen Arbeitnehmers zum Verlassen der Bundesrepublik nach Beendigung der Aus- oder Fortbildung und die Nichtberücksichtigung der in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten zur Begründung eines Anspruchs auf Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit im Wohnland des ausländischen Arbeitnehmers.