Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3 RdSchr. 90b, Anwendung von Vorschriften der Krankenbehandlung/Entgeltfortzahlung
Tit. 3 RdSchr. 90b
Gemeinsames Rundschreiben betr. Leistungen der künstlichen Befruchtung
Tit. 3 RdSchr. 90b – Anwendung von Vorschriften der Krankenbehandlung/Entgeltfortzahlung
Die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gehören zur Krankenbehandlung. Die für Krankheit geltenden Regelungen des SGB V finden Anwendung. Ebenso besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.