Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 1 RdSchr. 89f, ["Sozialversicherungsausweis"]
Tit. 1 RdSchr. 89f
Gemeinsames Rundschreiben betr. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze; hier: Meldeverfahren in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Tit. 1 RdSchr. 89f – ["Sozialversicherungsausweis"]
(hier nicht abgebildet)