Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 24 SGB V Tit. 3 RdSchr. 88c, Medizinische Voraussetzungen
Zu § 24 SGB V Tit. 3 RdSchr. 88c
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Zu § 24 SGB V
Zu § 24 SGB V Tit. 3 RdSchr. 88c – Medizinische Voraussetzungen
[jetzt] Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter werden mit der Zielsetzung gewährt, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu § 23 SGB V Abschnitt 3 entsprechend.