Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 38 SGB V Tit. 2 RdSchr. 88c
Zu § 38 SGB V Tit. 2 RdSchr. 88c
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Zu § 38 SGB V → Zu § 38 SGB V Tit. 2 – Anspruchsvoraussetzungen
Zu § 38 SGB V Tit. 2 RdSchr. 88c
Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen voraus, dass der Versicherte über einen Haushalt verfügt, dessen Weiterführung ihm nicht möglich ist. Je nach Grund der Haushaltshilfe müssen zudem die in den [richtig] Abschnitt 2.2 bis 2.4 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.