Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B.1.4 RdSchr. 86d, Wirkung
Tit. B.1.4 RdSchr. 86d
Gemeinsames Rundschreiben betr. Gesetz zur Änderung wirtschafts-, verbraucher-, arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften; hier: Änderungen des Krankenversicherungsrechts