Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. VII.4.2 RdSchr. 07q, Versicherungsrechtliche Beurteilung
Tit. VII.4.2 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. VII.4 – Zweites Gesetz zur Änderung des SGB II → Tit. VII.4.2 – Versicherungsrechtliche Beurteilung
Tit. VII.4.2 RdSchr. 07q – Versicherungsrechtliche Beurteilung
(1) Ein hiernach gefördertes Beschäftigungsverhältnis stellt ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis dar. Die Besonderheit besteht darin, dass für diesen Personenkreis die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Dies ergibt sich aus der neuen Regelung des § 27 Abs. 3 Nr. 6 SGB III.
(2) Eine nach § 16 a SGB II geförderte Beschäftigung steht einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Sinne des § 27 Abs. 2 2. Halbsatz SGB III nicht gleich. Deshalb entsteht keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn im Rahmen einer nach § 16 a SGB II geförderten Beschäftigung Krankengeld gezahlt wird.