Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. V.2 RdSchr. 07q, Einführung
Tit. V.2 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. V – Besonderheiten im Recht der knappschaftlichen Sozialversicherung → Tit. V.2 – Einführung
Tit. V.2 RdSchr. 07q – Einführung
Durch das Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze [jetzt] wurden bestimmte Sonderregelungen für die knappschaftliche Sozialversicherung, die ihren Ursprung noch in der "Verordnung über knappschaftliche Arbeiten" vom 11. 2. 1933 hatten, ins SGB IV oder ins SGB VI überführt. Gleichzeitig enthält das Gesetz umfangreiche Folgeregelungen zur Auflösung der See-Krankenkasse sowie der See-Pflegekasse und deren Eingliederung in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.