Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. II.3.2 RdSchr. 07q, Änderung der SvEV
Tit. II.3.2 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. II.3 – Beitragsrechtliche Behandlung der Arbeitgeberumlagen zu einer umlagefinanzierten Pensionskasse → Tit. II.3.2 – Änderung der SvEV
Tit. II.3.2 RdSchr. 07q – Änderung der SvEV
Diese steuerliche Situation bei der Bewertung des geldwerten Vorteils der Arbeitgeberumlage machte es erforderlich, deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung neu zu ordnen. Zu diesem Zweck sind künftig die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a SvEV sowie der Sätze 3 und 4 dieser Vorschrift zu beachten (vgl. Artikel 19 a des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze).