Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. I.3.3 RdSchr. 07q, Streichung des § 7 c SGB IV
Tit. I.3.3 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. I.3 – Feststellung der Versicherungspflicht - Statusfeststellungsverfahren → Tit. I.3.3 – Streichung des § 7 c SGB IV
Tit. I.3.3 RdSchr. 07q – Streichung des § 7 c SGB IV
Durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze [jetzt] wurde auch die Vorschrift des § 7 c SGB IV gestrichen. Hierbei handelte es sich um eine Übergangsvorschrift, die bei Einführung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7 a SGB IV relevant gewesen [jetzt] war. Die Streichung dient der Rechtsbereinigung.