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Anhang II RdSchr. 07p, Eigenanteils- und Zuschussempfehlungen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil
Anhang II RdSchr. 07p
Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Anhangteil
Anhang II RdSchr. 07p – Eigenanteils- und Zuschussempfehlungen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil
(1) Die ehemaligen Spitzenverbände der Krankenkassen hatten für Hilfsmittel, die einen Gebrauchsgegenstand beinhalten oder ersetzen, am 19. März 1997 und am 30. März 1998 sowie in verschiedenen Besprechungen Eigenanteils- bzw. Zuschussempfehlungen ausgesprochen. Diese Empfehlungen wurden letztmalig als Anlage II zum Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 18. Dezember 2007 aktualisiert.
(2) Da zwischenzeitlich auch Diabetiker Schutzschuhe im Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt werden (31.03.08.0 Konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker) und diese wie auch orthopädische Maßschuhe einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ersetzen, ist auch für diese Produkte die Erhebung eines Eigenanteils angezeigt.
(3) Ebenso ist ein Eigenanteil bei der Versorgung mit einem Funk-Babysender (Hilfsmittelpositionsnummer: 16.99.09.0) in Betracht zu ziehen, da derartige Produkte die Funktionalität eines Babyphons beinhalten.
(4) Da in der Urteilsbegründung zum Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 07.10.2010 (B 3 KR 5/10 R) der grundsätzliche Anspruch auf die Versorgung mit einem individuell angepassten Behindertendreirad im Rahmen der Hilfsmittelversorgung bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen bestätigt wurde, ist auch in derartigen Versorgungsfällen die Erhebung eines Eigenanteils angezeigt.
(5) Grundsätzlich ist gemäß § 33 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 61 SGB V eine Zuzahlung des Versicherten zu allen Zahlungen seiner Krankenkasse im Rahmen seiner Hilfsmittelversorgung fällig. Grundlage für die Berechnung der Zuzahlung ist der von der Krankenkasse zu übernehmende Betrag. Ein vom Versicherten zu zahlender Gebrauchsgegenstandsanteil ist somit vor der Berechnung der Zuzahlung von dem Abgabepreis des Hilfsmittels abzuziehen.
Eigenanteilsregelung
Produktbezeichnung | Produktart Empfohlener Eigenanteil EURO |
Orthopädische Schuhe für Erwachsene | pro Paar |
Maßschuhe: Orthopädische Straßenschuhe 31.03.01.0 | 76,00 € |
Orthopädische Hausschuhe 31.03.01.1 | 40,00 € |
Orthopädische Sportschuhe 31.03.01.2 | 30,00 € |
Orthopädische Badeschuhe 31.03.01.3 | 14,00 € |
Orthopädische Interimsschuhe 31.03.01.4 | --,-- |
Konfektionsschuhe: Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkbandschädigung 31.03.03.0 | 76,00 € |
Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung 31.03.03.1 | 76,00 € |
Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen 31.03.03.2 | 76,00 € |
Verbandschuhe (Kurzzeit) 31.03.03.3 | --,-- |
Verbandschuhe (Langzeit) 31.03.03.4 | --,-- |
Fußteilentlastungsschuh 31.03.03.5 | --,-- |
Korrektursicherungsschuhe 31.03.03.6 | --,-- |
Schuhe über Beinorthese 31.03.03.7 | 76,00 € |
Konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker (Straßenschuhe) 31.03.08.0 | 76,00 € |
Konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker (Hausschuhe) 31.03.08.0 | 40,00 € |
Orthopädische Schuhe für Kinder | pro Paar |
Maßschuhe: Orthopädische Straßenschuhe 31.03.01.0 | 45,00 € |
Orthopädische Hausschuhe 31.03.01.1 | 20,00 € |
Orthopädische Sportschuhe 31.03.01.2 | 20,00 € |
Orthopädische Badeschuhe 31.03.01.3 | 14,00 € |
Orthopädische Interimsschuhe 31.03.01.4 | --,-- |
Konfektionsschuhe: Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkbandschädigung 31.03.03.0 | 45,00 € |
Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung 31.03.03.1 | 45,00 € |
Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen 31.03.03.2 | 45,00 € |
Verbandschuhe (Kurzzeit) 31.03.03.3 | --,-- |
Verbandschuhe (Langzeit) 31.03.03.4 | --,-- |
Fußteilentlastungsschuh 31.03.03.5 | --,-- |
Korrektursicherungsschuhe 31.03.03.6 | 45,00 € |
Schuhe über Beinorthese 31.03.03.7 | 45,00 € |
pro Stück | |
Zwei-/Dreirad 22.51.01.0 22.51.02.0 bis 22.51.02.2 | 255,00 € |
Therapiedreiräder (für Erwachsene) 1 | 255,00 € |
Behindertengerechter Autokindersitz 26.11.06.0 | 100,00 € (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) |
Personenstandwaage 21.99.01.0 | 30,00 € |
Funk Babysender der Produktart 2 16.99.09.0 | 25,00 € |
Blitz-/Vibrationswecker 16.99.09.3 | 15,00 € |
Reha-Karren/Buggy 18.99.01.0 bis 18.99.01.2 | 100,00 € (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) |
Spreizkinderwagen 18.99.01.3 | 200,00 € 3 |
Vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 07.10.2010 (B 3 KR 5/10 R)
Der Eigenanteil für Funkbabysender gilt für Produkte der Produktart 16.99.09.0 Signalsender nur dann, wenn es sich bei dem gelisteten Produkt in technischer Hinsicht um einen Funkbabysender handelt. Für die anderen Produkte dieser Produktart wird kein Eigenanteil empfohlen.
Eigenanteil nur bei Eigentumsübergang auf den Versicherten
Zuschussregelung
Produktbezeichnung | Produktart Empfohlener Zuschuss EURO |
pro Stück | |
Badehose- oder anzug für Inkontinente | 175,00 € |
Badeanzug für Brustprothesenträgerinnen | 50,00 € 4 |
Schlupfsack (z. B. für Rollstuhlfahrer) | max. 125,00 € |
Zuschuss zur Prothesenfixierung (für Brustprothesenträgerinnen) | 40,00 € |
Dieser Empfehlung hatte sich der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. seinerzeit nicht angeschlossen.