Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 7.2.11 RdSchr. 07p, Übersicht der Zuzahlungsregelungen
Tit. 7.2.11 RdSchr. 07p
Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Tit. 7.2 – Gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel → Tit. 7.2.11 – Übersicht der Zuzahlungsregelungen
Tit. 7.2.11 RdSchr. 07p – Übersicht der Zuzahlungsregelungen
Nr. | Art/Vergütung | Zuzahlung | Minimum | Maximum |
1 | Einzelvergütung für gebrauchsfertiges, wiederverwendbares Hilfsmittel - ggf. inklusive erforder- lichen Zubehör-, Zurüst- bzw. Zusatzteilen oder auch Verbrauchsmaterialien und/oder inklusive Anpassung, Auslieferung, Erprobung - (gilt bei Neulieferung, Ersatzbeschaffung oder Folgeversorgung) | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis | 5 EUR | 10 EUR; Kosten des Mittels/der Mittel |
2 | Fall-/Versorgungs- oder andere Pauschalen, Mieten | 10 v. H. vom jeweils fällig werdenden Pauschal- bzw. Mietbetrag | 5 EUR | Insgesamt 10 EUR pro Hilfsmittel für den Gesamtversorgungszeitraum; nicht mehr als der Miet- oder Pauschalbetrag |
3 | Nachträgliche Zurüstung/nachträgliche Lieferung von nicht zum Verbrauch bestimmten Zubehör- oder Zusatzteilen (Dies betrifft auch im Rahmen der Erstlieferung Zubehörteile oder Zusätze, die nicht dazu dienen, das Produkt gebrauchsfertig zur Verfügung zu stellen.) Nachträgliche Lieferung von zum Verbrauch bestimmten Artikeln siehe Ziffer 8 | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis | 5 EUR | 10 EUR; Kosten der Zurüstung oder Lieferung von Zubehör etc. |
4 | Wiedereinsatz | 10 v. H. von den Wiedereinsatzkosten | 5 EUR | 10 EUR; Kosten des Wiedereinsatzes |
5 | Beidseitige/paarweise Versorgung (Hilfsmittel, die im Regelfall zum funktionsgerechten Einsatz als Paar abgegeben werden) | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis pro Paar | 5 EUR pro Paar | 10 EUR pro Paar; Kosten des Paares |
6 | Nebenkosten wie Hausbesuchs- oder Wegegebühren | Diese Nebenkosten werden der Grundleistung zugeschlagen. Die Zuzahlung wird von dem Gesamtbetrag berechnet. 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis inklusive Nebenkosten | 5 EUR für die Gesamtleis- tung | 10 EUR für die Gesamtleistung |
7 | Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Hilfsmittelabgabe stehen (z. B. Rückholung oder Aussonderung, Reparatur, Wartung oder Abbruch einer Versorgung) Zubehörteile und Zusätze zählen zur Reparatur, wenn sie bereits vorhandene, gleichartige Bestandteile ersetzen. | Keine Zuzahlung | ||
8 | Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Erstlieferung, Nachlieferung oder Folgeversorgung) | 10 v. H. vom Abgabepreis (je Packung) | 10 EUR für den gesamten Monatsbedarf | |
9 | Fall-/Versorgungs- oder andere Pauschalen bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln | 10 v. H. der Pauschale (Die Zuzahlung wird jeweils erhoben bzw. fällt an, wenn die Pauschale fällig wird.) | 10 EUR für den Monatsbedarf | |
10 | Hilfsmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung | Keine Zuzahlung | ||
11 | Gleichzeitige Auslieferung von Verbrauchsartikeln und mehrfach verwendbaren Produkten, die nur dazu dienen, die Verbrauchs- materialien anzuwenden | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis | 10 EUR für den Monatsbedarf | |
12 | Versorgung von versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | Keine Zuzahlung |